Ausfallgebühren
wir weisen euch daraufhin, dass unsere Termine in der Praxis verbindlich vergeben werden. Sollte ein verschieben oder absagen eines Termines Nötig sein, habt ihr die Möglichkeit eine Stornierung/Verschiebung 24h im Rahmen der Geschäftszeiten zu tätigen. Wird die Stonierungsfrist nicht Ordnungsgemäß eingehalten, wird automatisch eine Ausfallgebühr in höhe von 50% der geplanten Leistung berechnet.
Unsere Geschäftsbedingungen setzen wir dem Kunden, ob in mündlicher oder schriftlicher Form immer zur Kenntnis und dieser kann jederzeit Online nachgewiesen werden. Indem der Kunde eine Termin Buchung durchführt, willigt er in unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Dadurch schließt sich aus beiden Parteien ein Dienstleistungsvertrag ab.
Eine Absage durch einen plötzlichen Krankheitsfall und bei nicht Einhaltung der Stornofrist, werden unsererseits keine Ausnahmen getätigt. Sondern lediglich die Möglichkeit geboten, den Termin weiterhin verbindlich innerhalb der nächsten 14 Tagen zu verschieben. Verstößt der Kunde beim zweiten Wiederholungstermin, durch nicht erscheinen oder nicht rechtzeitigen Absagen der 24h Frist, gegen unsere Geschäftsbedingungen, sind wir berechtigt beide Termine als Ausfallgebühr zu berechnen. Liegt eine längere Krankenzeit bestehen, muss dieser durch einen ärztlichen Attest nachgewiesen werden, somit entfällt die Ausfallgebühr.
Kunden die ohne Absage nicht zu Ihrem verbindlichen Termin erscheinen, werden zusätzlich unverzüglich auf unsere "Schwarze Liste" gesetzt und somit werden zukünftig keine Termine von dieser Person entgegen genommen.
Wir danken für euer Verständnis.
Wir heißen dich in der Schönheitspraxis Giessen herzlichst willkommen. Mit innovativen Behandlungen, auf hoher Qualität und Professionalität, bieten wir ein ausgezeichnetes Angebot an medizinischer Kosmetik und Augenbrauenpigmentierung an. Hier erwarten dich Gießens beste Beauty Spezialisten.
Grünberger Straße 18
35390 Gießen
Unsere Öffnungszeiten:
Montag-Freitag:
10:00-19:00 Uhr
Termine werden in der Praxis verbindlich vergeben. Sollte ein
Verschieben oder Absagen eines Termines nötig sein, sollte dies 24h vorher ausdrücklich geschehen. Ansonsten wird durch den Schaden eine Ausfallgebühr von 50% berechnet.
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